Das Schneiden gehört gemäß der Norm DIN 8580 zu den trennenden Verfahren der Hauptgruppe 3. Es dient dem vollständigen Trennen eines Bauteils ohne Spanabtrag. Das bedeutet, dass anders als bei zerspanenden Verfahren wie dem Fräsen nur wenig Materialabtrag stattfindet. Zu den wichtigsten Verfahren im Bereich Schneiden gehören unter anderem das Sägen, das Plasmaschneiden, das Wasserstrahlschneiden und autogenes Brennschneiden. Je nachdem, welche Technik zum Einsatz kommt, lassen sich durch Schneiden des Werkstücks verschiedene Resultate erreichen. Beim sogenannten Ausschneiden wird ein Bauteil mit Außenform geschnitten. Das bedeutet, dass ein Werkstück gemäß einer in sich geschlossenen Schnittlinie geschnitten wird und das Außenteil als Abfall gilt. Beim Lochen ist das Gegenteil der Fall: Es wird ein Werkstück mit Innenform hergestellt. Das Beschneiden von Bauteilen aus Metall dient der Entfernung von Rändern oder Bearbeitungszugaben, während beim Abgraten lediglich der beim Zerspanen entstehende Grat abgetragen wird.